Vergütung und Kosten
Wir berechnen Ihnen als Auftraggeber Inkassokosten analog einer 1,3- fachen Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. einer
Bearbeitungspauschale. Diese Kosten werden mit Auftragserteilung fällig, jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens gestundet.
Dem Schuldner gegenüber werden neben der Hauptforderung die Zinsen und Mahnspesen des Auftraggebers sowie
unsere Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht. Im Erfolgsfall erhalten
Sie die von uns eingezogenen Hauptforderungen in voller Höhe ausbezahlt,
wir erhalten die realisierten Inkassokosten, Nebenforderungen und Zinsen. Kann die Forderung nicht zeitnah realisiert werden, behalten
wir die Forderung in der Überwachung und berechnen gegenüber dem Auftraggeber lediglich die finanzierten und bevorschussten Kosten
sowie eine Bearbeitungspauschale von 5,80 €. Titulierte Forderungen sind nur mit größerem Zeit- und Kostenaufwand zu realisieren. Nach eingehender Prüfung
erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot. In der Regel wird hier eine
Erfolgsprovision in Höhe von 25 % bzw. 50 % der Hauptforderung
vereinbart. |